Kfz Versicherung, Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Meldefrist nach dem Verkehrsunfall besteht im Rahmen des Straßenverkehrsrechts nicht. Jedoch verjähren die Ansprüche des Geschädigten an den Kfz-Versicherers des Schädigers nach drei Jahren zum Jahresende nach dem Unfalltag. | |||
Schlagwort: Schaden melden, | Schlagwort: Schaden melden, |
Version vom 26. Juni 2017, 09:13 Uhr
XYZ
Der Schädiger muss grundsätzlich nach einem Verkehrsunfall den Schaden seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Der Geschädigte muss den Unfall nicht melden.
Verkehrsunfall: Definition
Der Verkehrsunfall ist ein plötzliches, zumindest von einem Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das ursächlich mit den Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs steht, und zu einem Sachschaden und/oder Personenschaden führt.
An der Unfallstelle sollte man als Geschädigter die Schäden am Fahrzeug dokumentieren und ggf. die Polizei und den Notarzt alarmieren. Um das Schadenereignis dem Versicherer später ordentlich melden zu können, sollten die Unfallbeteiligten ihre Personalien austauschen sowie die Personalien von evtl. vorhandenen Unfallzeugen notieren. Hilfreich ist es, die Unfallstelle sowie die beschädigten Fahrzeuge zu fotografieren um die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit dem Versicherer zu erleichtern.
Inhalt der Unfallmeldung
Die nachfolgenden Punkte sollten in der Unfallmeldung beinhaltet sein:
- Personalien des Schädigers bzw. des Geschädigten und evtl. der Unfallzeugen
- Autokennzeichen der Unfallfahrzeuge
- genauer Unfallort
- Unfalltag und Unfalluhrzeit
- Schadenhöhe
- Darstellung des Unfallhergangs
- Tagebuch / Aktenzeichen-Nr. der Polizei
- Beweismittel, wie. z.B. Fotos vom Unfallort, Fotos der Unfallfahrzeuge
Wichtiger Hinweis bei einem Verkehrsunfall – Was zu tun ist!
1. Absicherung der Unfallstelle
- Warnblinkanlage einschalten
- Warndreieck im entsprechenden Abstand vor der Unfallstelle aufstellen
2. Erste Hilfe leisten und Notruf absetzen
- Erste Hilfe leisten und Verletze versorgen
- einen Notruf absetzen (110) Polizei und/oder (112) Feuerwehr
3. Beweismittel aufnehmen
- Unfallstelle fotografieren und skizzieren
- Unfallfahrzeuge fotografieren
- Unfallprotokoll erstellen mittels europäischer Unfallbericht
4. Wiederherstellung des Verkehrsflusses
- Unfallstelle zügig räumen, bei kleineren Bagatellschäden
- Unfallfahrzeuge zur Seite fahren
5. Austausch der Personalien aller Unfallbeteiligten
- Austausch der Personalien mittels europäischer Unfallbericht
6. Schuldanerkenntnis vermeiden
- unter keinen Umständen eine Schuldanerkenntnis abgeben; der Versicherungsschutz kann verloren gehen
7. eigenen Kfz-Versicherer imformieren
- umgehend den eigenen Kfz-Versicherer informieren
Meldefrist des Verkehrsunfalls bei der Kfz-Versicherung
Eine Meldefrist nach dem Verkehrsunfall besteht im Rahmen des Straßenverkehrsrechts nicht. Jedoch verjähren die Ansprüche des Geschädigten an den Kfz-Versicherers des Schädigers nach drei Jahren zum Jahresende nach dem Unfalltag.
Schlagwort: Schaden melden,