Hausratversicherung, Ferienhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. November 2016, 08:37 Uhr
Hausratversicherung, Ferienhaus
Über die Aussenversicherung sind Gegenstände die in das Ferienhaus vorübergehend mitgenommen werden, versichert.
Wird beispielsweise eingebrochen und Kamera, Laptop und andere Gegenstände entwendet so besteht Versicherungsschutz.
Zu beachten ist, dass die Erstattung in der Aussenversicherung der Höhe nach, häufig auf 10 % der Versicherungssumme, begrenzt/maximiert ist.
Siehe auch: Hausratversicherung, Aussenversicherung
Schlagwort: Ferienhaus, Ferienwohnung, Aussenversicherung