Hausratversicherung, Zweitwohnsitz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Oktober 2016, 18:06 Uhr
Hausratversicherung, Zweitwohnsitz
Für den Zweitwohnsitz ist der Abschluss einer weiteren Hausratversicherung notwendig. Die Versicherung für den Hauptwohnsitz tritt nicht für Schäden ein die sich im Zweitwohnsitz ereignen.
Schlagwort: Zweitwohnsitz