Kfz Versicherung, Übertragung SFR: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Übertragung des SFR (Schadenfreiheitsrabatt) in der Kfz Versicherung ist an Voraussetzungen geknüpft. Die Übertragung ist immer auf die nachfolgenden Personen möglich:
Die Übertragung des SFR (Schadenfreiheitsrabatt) in der Kfz Versicherung ist an Voraussetzungen geknüpft. Die Übertragung ist immer auf die nachfolgenden Personen möglich:


- Ehepartner<br />
- Ehepartner,<br />
- eigene Kinder<br />
- eigene Kinder,<br />
- Eltern<br />
- Eltern.<br />


Bei einigen Kfz-Versicherern ist der SFR-Übertrag auch auf die nachfolgenden Personen möglich:
Bei einigen Kfz-Versicherern ist der SFR-Übertrag auch auf die nachfolgenden Personen möglich:


- Lebensgefährte<br />
- Lebensgefährte,<br />
- nicht leibliche Kinder<br />
- nicht leibliche Kinder,<br />
- Enkel<br />
- Enkel.<br />


Grundsätzlich kann der SFR-Empfänger nur soviel SFR empfangen, wie dieser selbst hätte erreichen können, seit der SFR-Empfänger den Führerschein besitzt. Z.B. hat der SFR-Empfänger den Führerschein seit 2 Jahren, so werden höchstens diese übernommen und in den Schadenfreiheitsrabatt für zwei Jahre eingestuft. Wird ein höherer SFR übertragen, so verfällt der überschüssige Rabatt unwiderruflich.
Grundsätzlich kann der SFR-Empfänger nur soviel SFR empfangen, wie dieser selbst hätte erreichen können, seit der SFR-Empfänger den Führerschein besitzt. Z.B. hat der SFR-Empfänger den Führerschein seit 2 Jahren, so werden höchstens diese übernommen und in den Schadenfreiheitsrabatt für zwei Jahre eingestuft. Wird ein höherer SFR übertragen, so verfällt der überschüssige Rabatt unwiderruflich.

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