Gegenstandsversicherung, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Juni 2017, 05:06 Uhr
- Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer aus der Hand und fällt zu Boden. Display Schadenhöhe 400 €.
- Aufgrund eines Kurzschlusses geht der teure Smart-TV kaputt. Schadenhöhe 1.500 €.
- Durch einen Sturz mit dem Rennrad wird dieses irreparabel beschädigt. Schadenhöhe 3.500 €.
- Das notebook wird durch verschütteten Kaffee unbrauchbar. Schadenhöhe 1.350 €.
- Bei der Espressomaschine kommt es aufgrund einer unsachgemäßen Handhabung zu einem Kurzschluss. Schaden 600 €.
- Das Sofa bekommt durch verschütten von Kaffee einen Fleck, der sich nicht mehr entfernen lässt. Schaden 2.500 €.
- Das Schlagzeug wird aufgrund eines Zimmerbrandes komplett zerstört. Schadenhöhe 4.000 €.
- Der Designerteppich erleidet einen Wasserschaden aufgrund eines Defektes der Spülmaschine. Schadenhöhe 12.000 €.
Schlagwort: Gegenstände versichern, Versicherung von Gegenständen
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