Kfz Versicherung, Bagatellschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt. | Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt. | ||
Bagatellschäden sind Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004. | Bagatellschäden sind Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004. |
Version vom 9. Juli 2017, 07:26 Uhr
Schäden die unter 750 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet. Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt. Bagatellschäden sind Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004.
⚠️ Dokumentieren Sie den Schaden, Es ist nicht immer vorab zu sagen wie hoch sich die Reparaturkosten tatsächlich belaufen. Schnell sind die Kosten höher als 750 €. Wenn möglich machen Sie Fotos von den Schäden.
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