Kfz Versicherung, Umzug: Unterschied zwischen den Versionen
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Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt: | Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt: | ||
Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks | * '''Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks'''<br /> | ||
Personalausweis | - Personalausweis<br /> | ||
Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief | - Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief<br /> | ||
- für Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeummeldung<br /> | |||
* '''Ummeldung mit Kennzeichenwechsel'''<br /> | |||
- Personalausweis<br /> | |||
- Zulassungsbescheinigung Teil I<br /> | |||
- Zulassungsbescheinigung Teil II<br /> | |||
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung<br /> | |||
- Aktuelle HU-Prüfbescheinigung<br /> | |||
Version vom 9. Juli 2017, 07:45 Uhr
Steht ein Umzug an, unterrichten Sie den Kfz-Versicherer. U.a. erfolgt eine Neutarifierung/Beitragsberechnung auf Grund einer sich veränderten Regionalklasse. Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks
- Personalausweis
- Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief
- für Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeummeldung
- Ummeldung mit Kennzeichenwechsel
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Aktuelle HU-Prüfbescheinigung
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