Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> | Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> | ||
Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: [http://www.mutterschaftsgeld.de www.mutterschaftsgeld.de] | ⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: [http://www.mutterschaftsgeld.de www.mutterschaftsgeld.de] | ||
Version vom 23. Februar 2018, 07:49 Uhr
Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Für jeden Kalendertag werden XXX13 € gezahlt, maximal XXX210 € monatlich.
Gesetzlich Krankenversicherte Frauen haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.
⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de
Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.