Cyberversicherung Cyberrisk, Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Risikoanalyse''' | |||
Zur Entscheidungsfindung für eine Cyberversicherung ist es erforderlich das Risiko für das Unternehmen zu analysieren. Hierbei stellt sich die Frage von welchen Risiken das Unternehmen bedroht ist. Zu den Cyber-Risiken zählen u.a. | |||
* Datenschutzverletzungen | |||
* Datenverluste | |||
* Hackerangriffe | |||
* Erpressungen durch Hackerangriff | |||
* Persönlichkeitsverletzungen | |||
* Rufschädigungen | |||
* Verletzung von geistigen Eigentumsrechten | |||
* Ausspähung von Geschäftsgeheimnissen oder Daten | |||
* Ertragsausfälle aufgrund Betriebsunterbrechungen, wie z.B. | |||
* kriminelle Handlungen | |||
* fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern | |||
* Organisations-Risiken | |||
* technischen Unzulänglichkeiten | |||
'''Unterscheidung Sachversicherungen und Cyberversicherung''' | |||
Die meisten '''Sachversicherungen''' beruhen darauf, dass ein materieller Schaden entstanden ist. Die Schadenursache muss sich gewöhnlich aufgrund einem physischen oder chemischen Ereignisses ereignen, ein sog. Sachschaden. | |||
Bei der '''Cyberversicherung''' handelt es sich immer um einen immateriellen Schaden. Hierbei reicht es aus, dass Daten verschwinden oder nicht zur Verfügung stehen, dass Daten blockiert oder manipuliert werden, um den Versicherungsfall herbei zu führen. Der Versicherungsfall setzt keinen vorangegangenen Sachschaden voraus. | |||
'''Eigenschadenversicherung und Drittschadenversicherung''' | |||
'''Eigenschadenversicherung''' | |||
Der Versicherungsschutz der Eigenschadenversicherung beinhaltet grundsätzlich die nachfolgenden Kosten, wie z.B. | |||
'''Benachrichtigungskosten''' | |||
Kosten, die aufgrund von Datenschutzverletzungen für die Benachrichtigung von Kunden entstehen | |||
'''Forensische Kosten''' | |||
gestohlene und zerstörte Daten werden mit Hilfe von kriminaltechnischen Analysen identifiziert | |||
Mehrkosten aufgrund des Ausfalls der IT oder Missbrauch der Telekommunikationsanlage | |||
'''Wiederherstellungskosten''' | |||
Kosten für die Wiederherstellung der Daten oder des Systems | |||
'''Betriebsunterbrechungskosten''' | |||
fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn | |||
'''Reputationskosten''' | |||
Kosten für die Wiederherstellung der Reputation | |||
Entschädigungszahlungen bzw. Kosten bei einer Erpressung | |||
'''Drittschadenversicherung''' | |||
Der Versicherungsschutz der Drittschadenversicherung beinhaltet im Regelfall die nachfolgenden Punkte, wie z.B. | |||
Ansprüche von Kunden aufgrund von Diebstahl von Kundendaten | |||
Umsatzausfall aufgrund eines Unterbrechungsschaden beim Kunden | |||
Reputationsschäden bei Dritten | |||
Verstoß gegen Regularien und Gesetze | |||
Verteidigungskosten | |||
Vertragsstrafen und Bußgelder | |||
Kreditüberwachungskosten | |||
Kosten zur Beobachtung, Beurteilung und Auswertung von Kreditrisiken |
Version vom 20. September 2017, 08:39 Uhr
XYZ
Risikoanalyse
Zur Entscheidungsfindung für eine Cyberversicherung ist es erforderlich das Risiko für das Unternehmen zu analysieren. Hierbei stellt sich die Frage von welchen Risiken das Unternehmen bedroht ist. Zu den Cyber-Risiken zählen u.a.
- Datenschutzverletzungen
- Datenverluste
- Hackerangriffe
- Erpressungen durch Hackerangriff
- Persönlichkeitsverletzungen
- Rufschädigungen
- Verletzung von geistigen Eigentumsrechten
- Ausspähung von Geschäftsgeheimnissen oder Daten
- Ertragsausfälle aufgrund Betriebsunterbrechungen, wie z.B.
- kriminelle Handlungen
- fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern
- Organisations-Risiken
- technischen Unzulänglichkeiten
Unterscheidung Sachversicherungen und Cyberversicherung
Die meisten Sachversicherungen beruhen darauf, dass ein materieller Schaden entstanden ist. Die Schadenursache muss sich gewöhnlich aufgrund einem physischen oder chemischen Ereignisses ereignen, ein sog. Sachschaden.
Bei der Cyberversicherung handelt es sich immer um einen immateriellen Schaden. Hierbei reicht es aus, dass Daten verschwinden oder nicht zur Verfügung stehen, dass Daten blockiert oder manipuliert werden, um den Versicherungsfall herbei zu führen. Der Versicherungsfall setzt keinen vorangegangenen Sachschaden voraus.
Eigenschadenversicherung und Drittschadenversicherung
Eigenschadenversicherung
Der Versicherungsschutz der Eigenschadenversicherung beinhaltet grundsätzlich die nachfolgenden Kosten, wie z.B.
Benachrichtigungskosten Kosten, die aufgrund von Datenschutzverletzungen für die Benachrichtigung von Kunden entstehen
Forensische Kosten gestohlene und zerstörte Daten werden mit Hilfe von kriminaltechnischen Analysen identifiziert
Mehrkosten aufgrund des Ausfalls der IT oder Missbrauch der Telekommunikationsanlage
Wiederherstellungskosten Kosten für die Wiederherstellung der Daten oder des Systems
Betriebsunterbrechungskosten fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn
Reputationskosten Kosten für die Wiederherstellung der Reputation
Entschädigungszahlungen bzw. Kosten bei einer Erpressung
Drittschadenversicherung
Der Versicherungsschutz der Drittschadenversicherung beinhaltet im Regelfall die nachfolgenden Punkte, wie z.B.
Ansprüche von Kunden aufgrund von Diebstahl von Kundendaten
Umsatzausfall aufgrund eines Unterbrechungsschaden beim Kunden
Reputationsschäden bei Dritten
Verstoß gegen Regularien und Gesetze
Verteidigungskosten
Vertragsstrafen und Bußgelder
Kreditüberwachungskosten Kosten zur Beobachtung, Beurteilung und Auswertung von Kreditrisiken