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Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen: | |||
* die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. | |||
Einkommensgrenzen (Singles 17.900 €, Ehepaare 35.800 € zu versteuerndes Jahreseinkommen) | |||
maximale Förderung (Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr) | |||
* die Wohnungsbauprämie | |||
Einkommensgrenzen (Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuendes Jahreseinkommen) | |||
maximale Förderung (Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr) | |||
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag | |||
keine Einkommensgrenze | |||
maximale Förderung (154 Euro im Jahr sowie 185 € jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für jedes nach 208 geborene Kind) | |||
Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden | |||
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Version vom 6. Dezember 2016, 11:57 Uhr
Bausparen, Förderung
Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:
- die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
Einkommensgrenzen (Singles 17.900 €, Ehepaare 35.800 € zu versteuerndes Jahreseinkommen) maximale Förderung (Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr)
- die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen (Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuendes Jahreseinkommen) maximale Förderung (Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr)
- Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze maximale Förderung (154 Euro im Jahr sowie 185 € jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für jedes nach 208 geborene Kind) Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden
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