Photovoltaikanlagenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „xyz Die Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung bilden die Grundlage für den Versicherungsschutz der Photovoltaikanlagenversicherung. Zusätzlich…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Die Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung bilden die Grundlage für den Versicherungsschutz der Photovoltaikanlagenversicherung. Zusätzlich finden die Besonderen Bedingungen, besondere Vereinbarungen und Klauseln in der Photovoltaikanlagenversicherung ihre entsprechende Anwendung. Bei der Photovoltaikanlagenversicherung handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung. Somit ist alles versichert, was nicht explizit in den Versicherungsbedingungen oder bei Antragsstellung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. | Die Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung bilden die Grundlage für den Versicherungsschutz der Photovoltaikanlagenversicherung. Zusätzlich finden die Besonderen Bedingungen, besondere Vereinbarungen und Klauseln in der Photovoltaikanlagenversicherung ihre entsprechende Anwendung. Bei der Photovoltaikanlagenversicherung handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung. Somit ist alles versichert, was nicht explizit in den Versicherungsbedingungen oder bei Antragsstellung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. | ||
'''Legende:''' | |||
{| | |||
|- | |||
| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>||   ist versichert | |||
|- | |||
| <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center>||  ist nicht versichert, versicherbar | |||
|- | |||
| <center>[[Datei:Plus gelb.png|rahmenlos]]</center>||  ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar | |||
|} | |||
{| class="wikitable sortable" | |||
|- | |||
! Risiken / Gefahren / Schäden / Kosten !! versichert / nicht versichert | |||
|- | |||
| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|- | |||
| Beispiel || Beispiel | |||
|- | |||
| Beispiel || Beispiel | |||
|- | |||
| Beispiel || Beispiel | |||
|- | |||
| Beispiel || Beispiel | |||
|- | |||
| Beispiel || Beispiel | |||
|- | |||
| Beispiel || Beispiel | |||
|- | |||
| Beispiel || Beispiel | |||
|- | |||
| Beispiel || Beispiel | |||
|} |
Version vom 28. Juli 2017, 10:32 Uhr
xyz
Die Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung bilden die Grundlage für den Versicherungsschutz der Photovoltaikanlagenversicherung. Zusätzlich finden die Besonderen Bedingungen, besondere Vereinbarungen und Klauseln in der Photovoltaikanlagenversicherung ihre entsprechende Anwendung. Bei der Photovoltaikanlagenversicherung handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung. Somit ist alles versichert, was nicht explizit in den Versicherungsbedingungen oder bei Antragsstellung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar | |
ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar |