Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar'''. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. '''Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt zur wichtigsten Grundabsicherung eines Vereins'''. | '''Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar'''. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. '''Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt zur wichtigsten Grundabsicherung eines Vereins'''. | ||
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Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.: | Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.: | ||
Version vom 4. August 2017, 14:02 Uhr
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt zur wichtigsten Grundabsicherung eines Vereins.
Beiträge Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- und weitere.
Versichert sind:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden (i.d.R.)
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar | |
ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar |
👁 Siehe auch: D&O
Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen, Haftpflicht für Vereine, Haftpflicht Vereinsvorstand
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