Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVERS): Unterschied zwischen den Versionen

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- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br />
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br />
- die Förderung des fachlichen Austausches<br />
- die Förderung des fachlichen Austausches<br />
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung<br />
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung<br />
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter<br />
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter<br />
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br />
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br />



Version vom 8. Oktober 2017, 17:29 Uhr

Zweck und Aufgaben des Vereins:

Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.


- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben
- die Förderung des fachlichen Austausches
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen


Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für

- Mitglieder
- Sozialversicherungsträger
- Behörden
- Verbände
- Ministerien



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