Unfallversicherung private, örtlicher / zeitlicher Geltungsbereich: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur bei der Entsendung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber mit Sitz im Inland ins Ausland gültig. | Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur bei der Entsendung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber mit Sitz im Inland ins Ausland gültig. | ||
Die private Unfallversicherung leistet, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, ohne örtliche und zeitlicher Begrenzung mit weltweitem Geltungsbereich und dies 24 Stunden am Tag, | |||
Schlagwort: |
Version vom 25. Mai 2018, 08:26 Uhr
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur bei der Entsendung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber mit Sitz im Inland ins Ausland gültig.
Die private Unfallversicherung leistet, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, ohne örtliche und zeitlicher Begrenzung mit weltweitem Geltungsbereich und dies 24 Stunden am Tag,
Schlagwort: