Transportversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Transportversicherung versichert Risiken, die Im Zusammenhang mit deren Beförderung stehen.

Die Transportversicherung versichert Risiken, die Im Zusammenhang mit deren Beförderung stehen.
Hier sind die unterschiedlichsten Risiken anzutreffen, entsprechend wurden unterschiedliche Produkte/Deckungskonzepte konzipiert.
Hier sind die unterschiedlichsten Risiken anzutreffen, entsprechend wurden unterschiedliche Produkte/Deckungskonzepte konzipiert.
- Waren -Transportversicherung
Hier wird das Interesse am Beförderungsgut versichert. Grundlage ist

Einen wichtigen Bereich stellt die Sachschadensversicherung dar, die das Interesse an dem beförderten Gut abdeckt (Waren-Transportversicherung). Diese Versicherung wird heute auf Grundlage der DTV-Güter 2000/2008 angeboten, wobei zwischen den Deckungsvarianten „volle Deckung“ (sog. Allgefahrendeckung) und „eingeschränkte Deckung“ unterschieden wird. Ergänzend gelten die Vorschriften des VVG (insbesondere die §§ 130ff. VVG).


Unterscheidungen bestehen durch die Art des Transports:<br />
Unterscheidungen bestehen durch die Art des Transports:<br />


- Seetransport<br />
- See- und Flußkaskotransport<br />
- Wassersportkaskoversicherung<br />
- Sachschadensversicherung = Waren-Transportversicherung
 


- Lufttransport<br />
Lufttransport<br />

Version vom 19. Oktober 2017, 08:23 Uhr


Die Transportversicherung versichert Risiken, die Im Zusammenhang mit deren Beförderung stehen. Hier sind die unterschiedlichsten Risiken anzutreffen, entsprechend wurden unterschiedliche Produkte/Deckungskonzepte konzipiert.

- Waren -Transportversicherung Hier wird das Interesse am Beförderungsgut versichert. Grundlage ist


Einen wichtigen Bereich stellt die Sachschadensversicherung dar, die das Interesse an dem beförderten Gut abdeckt (Waren-Transportversicherung). Diese Versicherung wird heute auf Grundlage der DTV-Güter 2000/2008 angeboten, wobei zwischen den Deckungsvarianten „volle Deckung“ (sog. Allgefahrendeckung) und „eingeschränkte Deckung“ unterschieden wird. Ergänzend gelten die Vorschriften des VVG (insbesondere die §§ 130ff. VVG).



Unterscheidungen bestehen durch die Art des Transports:

- See- und Flußkaskotransport
- Wassersportkaskoversicherung
- Sachschadensversicherung = Waren-Transportversicherung


Lufttransport