Transportversicherung, Valorenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Valorenversicherung ist eine '''spezielle Art der Transportversicherung'''. | Die Valorenversicherung ist eine '''spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände'''. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung )versichert und eignet sich '''für Unternehmen der Bereiche''':<br /> | ||
- Schmuckhändler<br /> | - Schmuckhändler<br /> | ||
- Juweliere<br /> | - Juweliere<br /> | ||
- Händler von Uhren<br /> | - Händler von Uhren<br /> | ||
- Händler von Edelsteinen<br /> | - Händler von Edelsteinen<br /> | ||
- Großhändler von Valorensortiment | - Großhändler von Valorensortiment | ||
- Produzenten von Valorensortiment | - Produzenten von Valorensortiment |
Version vom 20. Oktober 2017, 07:57 Uhr
Die Valorenversicherung ist eine spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung )versichert und eignet sich für Unternehmen der Bereiche:
- Schmuckhändler
- Juweliere
- Händler von Uhren
- Händler von Edelsteinen
- Großhändler von Valorensortiment
- Produzenten von Valorensortiment
- Geldinstitute
- Spezialtransportunternehmen (Werttransporteure)
Der Versicherungsumfang der Valorenversicherung ist meist eine Allgefahrenversicherung in der die nachfolgenden Waren versichert sind:
- Waren des Uhrengewerbes
- Waren des Juweliergewerbes
- Waren des Edelsteingewerbes
- dazugehörendes Rohmaterial
- dazugehörende Halbfabrikate
- dazugehörende Fertigfabrikate
Versicherte Schäden der Valorenversicherung
Unter den Versicherungsschutz der Valorenversicherung fallen alle Schäden während der Vertragslaufzeit, die die versicherte Ware ausgesetzt ist.
Nicht versicherte Gefahren / Risiken in der Valorenversicherung
Nicht unter den Versicherungsschutz der Valorenversicherung fallen die nachfolgenden Ereignisse;
- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse
- Streik
- Aussperrung
- Arbeitsunruhen
- terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung
- vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer
- nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen
Örtlicher Geltungsbereich
- während des Aufenthalts in den eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften lt. Versicherungsvertrag
- während des Aufenthalts ausserhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären
- während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen
- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel
- während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte
Schlagwort:
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot