Transportversicherung, Valorenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Aufenthalts in eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- u. Sicherheitsvorschriften <br />
- Aufenthalts in eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- u. Sicherheitsvorschriften <br />
- Aufenthalts ausserhalb eigener Geschäftsräume (Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären)<br />
- Aufenthalts ausserhalb eigener Geschäftsräume (Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären)<br />
- der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des VN auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen <br />
- der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des VN auf dem direkten Weg von Ort zu Ort <br />
- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel  <br />
- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel  <br />
- Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte <br />
- Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte <br />

Version vom 20. Oktober 2017, 08:24 Uhr

Die Valorenversicherung ist eine spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung) versichert.


Geeignet ist die Valorenversicherung für:

- Schmuckhändler
- Juweliere
- Händler von Uhren
- Händler von Edelsteinen
- Großhändler von Valorensortiment - Produzenten von Valorensortiment - Geldinstitute
- Spezialtransportunternehmen (Werttransporteure)


Versicherbar sind die folgenden Waren:

- Waren des Uhrengewerbes
- Waren des Juweliergewerbes
- Waren des Edelsteingewerbes
- dazugehörendes Rohmaterial
- dazugehörende Halbfabrikate
- dazugehörende Fertigfabrikate


Nicht versicherte Gefahren / Risiken sind die folgenden Ereignisse:

- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse
- Streik
- Aussperrung
- Arbeitsunruhen
- terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung
- vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer
- nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen


Örtlicher Geltungsbereich während des

- Aufenthalts in eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- u. Sicherheitsvorschriften
- Aufenthalts ausserhalb eigener Geschäftsräume (Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären)
- der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des VN auf dem direkten Weg von Ort zu Ort
- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel
- Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte


👁 Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice
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