Garantie / Garantieleistung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
Den Namen und den Umfang der Garantie kann der Verkäufer frei bestimmen. Die Garantieerklärung kann sich auf Einzelteile des Produkts, auf eine garantierte Gebrauchsdauer oder anderweitige Eigenschaften beziehen. Den Umfang hat der Verkäufer vor bzw. beim Verkauf des Produktes (Garantieerläuterung) zu erklären. Eine nachträgliche Einschränkung ist nicht statthaft. Garantieleistungen/Garantieversprechen und Sachmängel sind sehr häufig Streitpunkte zwischen Käufer und Verkäufer.<br />
Den Namen und den Umfang der Garantie kann der Verkäufer frei bestimmen. Die Garantieerklärung kann sich auf Einzelteile des Produkts, auf eine garantierte Gebrauchsdauer oder anderweitige Eigenschaften beziehen. Den Umfang hat der Verkäufer vor bzw. beim Verkauf des Produktes (Garantieerläuterung) zu erklären. Eine nachträgliche Einschränkung ist nicht statthaft. Garantieleistungen/Garantieversprechen und Sachmängel sind sehr häufig Streitpunkte zwischen Käufer und Verkäufer.<br />


  ⚠️ Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen die finanziellen Belastungen des Rechtstreits auffangen oder gar die Durchsetzung der Ansprüche erst möglich machen.<br />
⚠️ Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen die finanziellen Belastungen des Rechtstreits auffangen oder gar die Durchsetzung der Ansprüche erst möglich machen.<br />




👁 Siehe auch: [[Sachmängelhaftung]] <br />
👁 '''Siehe auch:'''<br />
Schlagwort: Garantie, Garantieleistung, Garantieversprechen<br />
[[Sachmängelhaftung]] <br />




Zeile 44: Zeile 44:




Schlagwort: Garantie, Garantieleistung, Garantieversprechen<br />


-.-.-.-
-.-.-.-
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Version vom 5. April 2021, 09:49 Uhr

Die Garantieleistung durch den Verkäufer ist eine freiwillige Leistung.
Den Namen und den Umfang der Garantie kann der Verkäufer frei bestimmen. Die Garantieerklärung kann sich auf Einzelteile des Produkts, auf eine garantierte Gebrauchsdauer oder anderweitige Eigenschaften beziehen. Den Umfang hat der Verkäufer vor bzw. beim Verkauf des Produktes (Garantieerläuterung) zu erklären. Eine nachträgliche Einschränkung ist nicht statthaft. Garantieleistungen/Garantieversprechen und Sachmängel sind sehr häufig Streitpunkte zwischen Käufer und Verkäufer.

⚠️ Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen die finanziellen Belastungen des Rechtstreits auffangen oder gar die Durchsetzung der Ansprüche erst möglich machen.


👁 Siehe auch:
Sachmängelhaftung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Garantie, Garantieleistung, Garantieversprechen

-.-.-.-