Inhaltsversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. April 2021, 08:08 Uhr
- sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen
Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.
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Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen
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