Privathaftpflichtversicherung, Personenschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die zig Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht. | Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die zig Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht. |
Version vom 13. April 2020, 12:55 Uhr
Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die zig Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht.
Personenschäden kömnnen zu dauernden Rentenzahlungen führen, daher ist auf ausreichende Deckung zu achten.
Schlagwort: Personenschaden, Personenschäden
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.