Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Versicherungspflichtige:'''  
* '''Versicherungspflichtige:'''<br />


Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten.
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten.


Hierzu zählen:
Hierzu zählen:<br />


* Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung,
- Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung,<br />
* Rentenzahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Rentenzahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />
* Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen,
- Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen,<br />
* Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird,
- Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird,<br />
* Vorruhestandsgeld .<br />
- Vorruhestandsgeld .<br />




'''Bei Arbeitnehmern'''  
* '''Bei Arbeitnehmern''' <br />


wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für 2017 von monatlich 4.237,50 Euro  zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr 2017 ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 % erhoben.<br />
wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für 2017 von monatlich 4.237,50 Euro  zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr 2017 ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 % erhoben.<br />
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