Vertragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen
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Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Das Widerrufsrecht ist in Paragraf 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Es dient zum Schutz der Verbraucher und gibt ihnen die Möglichkeit, inne…“) |
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§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. | |||
Hierzu zählen die über Fernkommunikation (Telefon),Telefax, Brief und Internet)geschlossenen Rechtsgeschäfte, also per Telefon, Telefax, Brief oder Internet. Die Regelung gilt auch für Haustürgeschäfte. | |||
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und erfolgt in schriftlicher Form. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung. | Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und erfolgt in schriftlicher Form. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung. |
Version vom 26. Dezember 2017, 10:21 Uhr
§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. Hierzu zählen die über Fernkommunikation (Telefon),Telefax, Brief und Internet)geschlossenen Rechtsgeschäfte, also per Telefon, Telefax, Brief oder Internet. Die Regelung gilt auch für Haustürgeschäfte.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und erfolgt in schriftlicher Form. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.