Vertragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
Schlagwort: <br /> | Schlagwort: <br /> | ||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | |||
Version vom 18. März 2018, 06:56 Uhr
§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
👁 Siehe auch: [[]]
► zu meinen Verträgen / bcmpcm
Schlagwort:
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Verträge allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-