Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen'''  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen'''  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />


'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''
'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''
Für jeden Kalendertag werden XXX13 €, monatlich XXX210 € gezahlt.
Für jeden Kalendertag werden XXX 13 €, monatlich XXX 210 € gezahlt.
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />



Version vom 18. Februar 2018, 10:03 Uhr

Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.

Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für jeden Kalendertag werden XXX 13 €, monatlich XXX 210 € gezahlt. Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.

Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de

Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle


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