Einkunftsarten: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten ( [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html § 2 Abs. 1 EStG ]). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen ( [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html § 3 EStG ]) bleiben außer Ansatz. | Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten ([http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html § 2 Abs. 1 EStG ]). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen ( [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html § 3 EStG ]) bleiben außer Ansatz. | ||
Version vom 20. Januar 2018, 12:42 Uhr
Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG ). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen ( § 3 EStG ) bleiben außer Ansatz.
Einkunftsarten | gesetzliche Grundlagen |
---|---|
Gewinneinkünfte | |
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | §13 EStG , §14 EStG |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb | §15 EStG , §17 EStG |
Einkünfte aus selbständiger Arbeit | §18 EStG |
Überschusseinkünfte | |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | §19 EStG |
Einkünfte aus Kapitalvermögen | § 20 EStG |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | § 21 EStG |
Sonstige Einkünfte | § 22 EStG , § 23 EStG |
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Schlagwort: Steuer, Steuerfreiheit
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