Altersvorsorgepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Selbständige wie Freiberufler, die  keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.  
Selbständige wie Freiberufler, die  keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.  


- Ist der Selbständige keine 30 Jahre alt, tritt Versicherungspflicht ein.
- Ist der Selbständige keine 30 Jahre alt, tritt Versicherungspflicht ein.<br />
- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.  
 
- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl  zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.  
- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.<br />
-Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.
- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl  zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br />
-Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.<br />
 





Version vom 3. Februar 2018, 07:30 Uhr

Altersvorsorgepflicht, mögliche Gestaltung:

Selbständige wie Freiberufler, die keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.

- Ist der Selbständige keine 30 Jahre alt, tritt Versicherungspflicht ein.

- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.

- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.

-Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.


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