Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Vollmachten, die bis zum Tod gelten bezeichnet man als '''prämortale Vollmacht''',  
Vollmachten, die '''bis zum Tod''' gelten bezeichnet man als '''prämortale Vollmacht''',  
die auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten als '''transmortale Vollmacht'''  
die '''auch nach dem Tod''' des Vollmachtgebers gelten als '''transmortale Vollmacht'''  
oder die nur nach dem Tod gelten, als '''postmortale Vollmacht'''<br />
oder die '''nur nach dem Tod''' gelten, als '''postmortale Vollmacht'''<br />
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Version vom 11. Februar 2018, 09:19 Uhr

Arten der Vollmacht

- Generalvollmacht

dient der Ermächtigtigung zum Abschluss aller vertretungszulässigen Rechtsgeschäfte.

- Einzelvollmacht
dient zur Vornahme einer einzelnen Handlung (Beispiel: Inkassoauftrag)

- Gattungsvollmacht
dient dem Abschluss von Rechtsgeschäften einer bestimmten Gattung / Art (Beispiel: durch Prokura, Handlungsvollmacht)

- Vorsorgevollmacht

dient einer späteren Geschäftsunfähigkeit

- Innenvollmacht

gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht

- Außenvollmacht

(gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht). Bankvollmacht und Depotstimmrechte


Vollmachten, die bis zum Tod gelten bezeichnet man als prämortale Vollmacht, die auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten als transmortale Vollmacht oder die nur nach dem Tod gelten, als postmortale Vollmacht
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Schlagwort: Vollmachten


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