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'''Auszahlung bei Rentenbeginn''' | * '''Auszahlung bei Rentenbeginn''' | ||
Zum Rentenbeginn können bis zu 30 % des angesparten Riesterkapitals ausgezahlt werden. Das restliche Riesterkapital wird in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt. Wurde die Riester-Rente als Betriebsrente vereinbart, so sind hierfür Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung fällig. | Zum Rentenbeginn können bis zu 30 % des angesparten Riesterkapitals ausgezahlt werden. Das restliche Riesterkapital wird in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt. Wurde die Riester-Rente als Betriebsrente vereinbart, so sind hierfür Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung fällig. | ||
'''Steuerliche Betrachtung''' | * '''Steuerliche Betrachtung''' | ||
Während der Ansparphase fallen keine Steuern an. Jedoch in der Auszahlungsphase müssen Zahlungen aus Riester-Renten-Verträge versteuert werden. Die Höhe der Steuerlast ist vom persönlichen Steuersatz abhängig. | Während der Ansparphase fallen keine Steuern an. Jedoch in der Auszahlungsphase müssen Zahlungen aus Riester-Renten-Verträge versteuert werden. Die Höhe der Steuerlast ist vom persönlichen Steuersatz abhängig. | ||