Bestattungsverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Februar 2018, 09:01 Uhr

Die Bestattungsverfügung dient dazu, die Hinterbliebenen darüber zu informieren, welche Arrangements nach dem Tod des Verfügenden getroffen werden sollen. Zum Inhalt der Bestattungsverfügung zählt z.B. Form und Art der Trauerfeier, Inhalt der Grabrede, Art der Bestattung, Gestaltung des Grabsteins, usw..


Formvorschriften für die Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung stellt eine Willenserklärung dar, für deren Abfassung keine Formvorschriften bestehen. Damit die Bestattungsverfügung gültig ist, muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass diese aus freiem Willen verfasst wurde. Um Fragen und Missverständnisse zu vermeiden, sollten die nachfolgenden Angaben in der Bestattungsverfügung beinhaltet sein:

Angaben zum Verfügenden, wie

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • dessen Wünsche

Abschliessend sollte die Bestattungsverfügung mit eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum versehen werden.


Zusätze in der Bestattungsverfügung

In der Bestattungsverfügung ist die Regelung von weiteren Zusätzen bzw. Einzelheiten möglich. Wie z.B.:

  • Art der Bestattung
  • Ort der Bestattung
  • Inschrift auf dem Grabstein
  • Art/Ort der Gedenkfeier
  • usw.


Notarielle Beglaubigung

Zur Absicherung der Wünsche des Verfügenden empfiehlt es sich, die Bestattungsverfügung notariell beglaubigen zu lassen.




👁 Siehe auch: Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, VVG § 28, Absatz 4
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