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Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen: | Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen: | ||
* die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. | * die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. | ||
Einkommensgrenzen: Singles | Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.36}} €, Ehepaare {{#var:14.37}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen | ||
maximale Förderung: Singles | maximale Förderung: Singles {{#var:14.42}} €, Ehepaare {{#var:14.43}} € pro Jahr | ||
* die Wohnungsbauprämie | * die Wohnungsbauprämie | ||
Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.4}} €, Ehepaare {{#var:14.5}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen | Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.4}} €, Ehepaare {{#var:14.5}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen | ||
maximale Förderung: Singles | maximale Förderung: Singles {{#var:14.44}} €, Ehepaare {{#var:14.45}} € pro Jahr | ||
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag | * Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag | ||
keine Einkommensgrenze | keine Einkommensgrenze |