Bausparen, Verkehrswert: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. März 2018, 09:10 Uhr
Verkehrswert ist ein anderer Ausdruck für den Marktwert einer Immobilie. Eine genaue Definition findet sich in § 194 Baugesetzbuch (https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html).
Vereinfacht ausgedrückt versteht man unter dem Verkehrswert den Preis, für den man eine Immobilie/ein Grundstück zum derzeitigen Zeitpunkt auf dem freien Markt verkaufen könnte. Der Verkehrswert muss anhand eines Gutachtens beziehungsweise einer Wertermittlung festgelegt werden.
Der Beleihungswert einer Immobilie orientiert sich an ihrem Verkehrswert. Da hier allerdings eine Sicherheitsreseve eingeplant wird, entspricht der Beleihungswert meist 80 bis 90 Prozent des Verkehrswertes.
Schlagwort: Bausparen, Beleihungswert
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