Erstinformationspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 13: Zeile 13:
- Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 7 GewO<br />
- Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 7 GewO<br />


- Anschrift mit Telefonnummer und Homepage der gemeinsamen Stelle nach § 11 Abs. 1 GewO und Registierungsnummer des Vermittlerregisters
- Anschrift mit Telefonnummer und Homepage der gemeinsamen Stelle nach § 11 Abs. 1 GewO und Registierungsnummer des Vermittlerregisters<br />
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % an Versicherungsunternehmen, die dieser aufgrund von Stimmrechten oder Kapital besitzt
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % an Versicherungsunternehmen, die dieser aufgrund von Stimmrechten oder Kapital besitzt<br />
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen an dessen Stimmrechten oder Kapital besitzen
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen an dessen Stimmrechten oder Kapital besitzen<br />
- Anschrift der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern
- Anschrift der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern<br />
 
 
Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br />
Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br />



Version vom 4. März 2018, 08:21 Uhr

Auskunftspflicht des Vermittlers (Erstinformation)

Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen:

- Vorname und Nachname sowie Firmenname
- betriebliche Anschrift

- tätig als:

- Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
- gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 4 GewO
- Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 7 GewO

- Anschrift mit Telefonnummer und Homepage der gemeinsamen Stelle nach § 11 Abs. 1 GewO und Registierungsnummer des Vermittlerregisters
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % an Versicherungsunternehmen, die dieser aufgrund von Stimmrechten oder Kapital besitzt
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen an dessen Stimmrechten oder Kapital besitzen
- Anschrift der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern


Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-