Berufsunfähigkeitsversicherung, Gesundheitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine wichtigsten Voraussetzungen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Gesundheitsprüfung des zu versichernden Person. Aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden immer wieder Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Versicherer abgelehnt. | |||
'''Bewertung des Versicherungsrisikos''' | |||
Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherungsfall als Verlust der Arbeitskraft definiert. Der Arbeitskraftverlust kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Bei der Bewertung des Versicherungsrisikos erfolgt eine Gesundheitsprüfung der zu versichernden Person und analysiert die Höhe der Gefahr, dass die versicherte Person während der Vertragslaufzeit erkrankt oder nicht mehr arbeiten kann. | |||
'''Gesundheitsprüfung auf Grundlage der Kundenangaben''' | |||
Die Gesundheitsprüfung erfolgt anhand der Angaben des Kunden auf dem Versicherungsantrag. Die Gesundheitsfragen sind von der versicherten Person vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Bedarf kann der Versicherer eine zusätzliche ärztliche Auskunft anfordern. Je nach Annahmerichtlinien des Versicherers kann dies ein ärztlicher Bericht, ein ärztliches Zeugnis oder ähnliches sein. | |||
'''Betrachtungszeitraum''' | |||
Der Betrachtungszeitraum des Gesundheitszustandes der versicherten Person ist vom Versicherer abhängig. Im Regelfall beläuft sich der Betrachtungszeitraum auf die letzten 5 bis 10 Jahre für den die versicherte Person Informationen über seinen Gesundheitszustand abgeben muss. | |||
'''Folgerungen aus der Gesundheitsprüfung''' | |||
Die Folgerungen aus der Gesundheitsprüfung ergibt vier Möglichkeiten. | |||
* Annahme des Versicherungsantrages zu normalen Bedingungen | |||
* Ablehnung des Versicherungsantrages | |||
* Annahme des Versicherungsantrages gegen einen risikobedingten Beitragszuschlages | |||
* Annahme des Versicherungsantrages unter Vereinbarung von Ausschlüssen für bestimmte Krankheiten und / oder Gebrechen. | |||
Aktuelle Version vom 10. April 2018, 09:50 Uhr
Eine wichtigsten Voraussetzungen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Gesundheitsprüfung des zu versichernden Person. Aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden immer wieder Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Versicherer abgelehnt.
Bewertung des Versicherungsrisikos
Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherungsfall als Verlust der Arbeitskraft definiert. Der Arbeitskraftverlust kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Bei der Bewertung des Versicherungsrisikos erfolgt eine Gesundheitsprüfung der zu versichernden Person und analysiert die Höhe der Gefahr, dass die versicherte Person während der Vertragslaufzeit erkrankt oder nicht mehr arbeiten kann.
Gesundheitsprüfung auf Grundlage der Kundenangaben
Die Gesundheitsprüfung erfolgt anhand der Angaben des Kunden auf dem Versicherungsantrag. Die Gesundheitsfragen sind von der versicherten Person vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Bedarf kann der Versicherer eine zusätzliche ärztliche Auskunft anfordern. Je nach Annahmerichtlinien des Versicherers kann dies ein ärztlicher Bericht, ein ärztliches Zeugnis oder ähnliches sein.
Betrachtungszeitraum
Der Betrachtungszeitraum des Gesundheitszustandes der versicherten Person ist vom Versicherer abhängig. Im Regelfall beläuft sich der Betrachtungszeitraum auf die letzten 5 bis 10 Jahre für den die versicherte Person Informationen über seinen Gesundheitszustand abgeben muss.
Folgerungen aus der Gesundheitsprüfung
Die Folgerungen aus der Gesundheitsprüfung ergibt vier Möglichkeiten.
- Annahme des Versicherungsantrages zu normalen Bedingungen
- Ablehnung des Versicherungsantrages
- Annahme des Versicherungsantrages gegen einen risikobedingten Beitragszuschlages
- Annahme des Versicherungsantrages unter Vereinbarung von Ausschlüssen für bestimmte Krankheiten und / oder Gebrechen.
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