Vertragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)]] regelt den Vertragswiderruf. '''Innerhalb von 14 Tagen''' kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.   
[https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)]] regelt den Vertragswiderruf. '''Innerhalb von 14 Tagen''' kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.   
Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf '''hat in schriftlicher Form zu erfolgen'''. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf '''hat in schriftlicher Form zu erfolgen'''. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
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Version vom 4. Mai 2021, 12:22 Uhr

§ 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)] regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.



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