Haftpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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👁 Siehe: [[Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB ] | Als Haftpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, einen verursachten Schaden am Eigentum eines anderen ersetzen zu müssen, also für den entstandenen Schaden zu haften. Diese Verpflichtung ist gesetzlich in § 836 BGB verankert.<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB ]]<br /> | |||
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Version vom 15. Juni 2020, 07:48 Uhr
Als Haftpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, einen verursachten Schaden am Eigentum eines anderen ersetzen zu müssen, also für den entstandenen Schaden zu haften. Diese Verpflichtung ist gesetzlich in § 836 BGB verankert.
👁 Siehe auch: Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
Schlagwort: Haftung
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