Kapitallebensversicherung, als Altersvorsorge: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2021, 06:12 Uhr
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen im Rentenalter nicht aus.
Nur mit einer ergänzenden privaten Altersvorsorge kommt man dem Problem näher. Ein Lösungsansatz ist die Kapitallebensversicherung.
Mit einer Kapitallebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer zum vereinbarten Ablauftermin eine einmalige Kapitalleistung. Die Höhe der Kapitalleistung wird bei Vertragsabschluss vertraglich vereinbart und kommt garantiert zur Auszahlung. Nach Auszahlung der Versicherungssumme steht die Verwendung derselben dem VN frei. Die Wiederanlage der fälligen Summe in eine private laufende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag erfreut sich besonderer Beliebtheit.
Die Kapitallebensversicherung dient nicht nur als Baustein und Grundstock der Altersvorsorge, sondern bietet auch gleichzeitig im vorzeitigen Todesfall der versicherten Person den Hinterbliebenen Versicherungsschutz. Es kommt die Versicherungssumme und die bis dahin aufgelaufenen Überschüsse zur Auszahlung.
Auch zur Kreditabsicherung kann der Kapitallebensversicherungsvertrag bis zur Höhe seiner Rückkaufswerte Verwendung finden.
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