Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." | Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." | ||
Nur dann, wenn alle Punkte zutreffen ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. | Nur dann, wenn alle Punkte zutreffen, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. | ||
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Version vom 25. Mai 2018, 07:01 Uhr
Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Nur dann, wenn alle Punkte zutreffen, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff