Rentenversicherung private, Gesundheitsfragen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.''' Bei der privaten Rentenversicherung, ohne Zusatzversicherungen, sind keine Gesundheitsfragen durch die versicherte Person bei Antragsstellung zu beantworten. Werden jedoch Zusatzversicherungen vereinbart, so müssen die Gesundheitsfragen auf dem Versicherungsantrag durch die versicherte Person beantwortet werden.<br /> | '''Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.''' Bei der privaten Rentenversicherung, ohne Zusatzversicherungen, sind keine Gesundheitsfragen durch die versicherte Person bei Antragsstellung zu beantworten. Werden jedoch Zusatzversicherungen vereinbart, so müssen die Gesundheitsfragen auf dem Versicherungsantrag durch die versicherte Person beantwortet werden.<br /> | ||
Schlagwort: Gesundheitsprüfungen |
Aktuelle Version vom 26. Mai 2018, 09:04 Uhr
Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Bei der privaten Rentenversicherung, ohne Zusatzversicherungen, sind keine Gesundheitsfragen durch die versicherte Person bei Antragsstellung zu beantworten. Werden jedoch Zusatzversicherungen vereinbart, so müssen die Gesundheitsfragen auf dem Versicherungsantrag durch die versicherte Person beantwortet werden.
Schlagwort: Gesundheitsprüfungen