Rentenversicherung gesetzliche, Erziehungsrente: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch Geschiedene erhalten eine Rente (als Unterhaltsersatz) wenn sie ein Kind erziehen und der geschiedener Ehepartner verstorben ist.


'''Voraussetzungen:'''<br />


- Es müssen die Wartezeiten von fünf Jahren aus der eigenen Rente erfüllt sein.<br />
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein. <br />
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.<br />
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung<br />


Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.


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Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt<br />





Version vom 12. Juni 2018, 08:49 Uhr

Auch Geschiedene erhalten eine Rente (als Unterhaltsersatz) wenn sie ein Kind erziehen und der geschiedener Ehepartner verstorben ist.

Voraussetzungen:

- Es müssen die Wartezeiten von fünf Jahren aus der eigenen Rente erfüllt sein.
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein.
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.

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Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt


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