Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Mai 2018, 15:37 Uhr
- Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen von Arbeitnehmern die dem Betrieb angehören, bei
- Betrug,
- Diebstahl,
- Veruntreuung,
- Sachbeschädigung,
- Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen,
- Unternehmensschäden,
- wie auch Schäden von Dritten.
- Zu den Mitarbeitern zählen
- Angestellte, - Aushilfen, - Praktikanten und - Zeit-Arbeitskräfte.
Schlagwort: Vertrauensschaden, Vertrauensschadenversicherung, Veruntreuungsversicherung
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