Rentenversicherung gesetzliche, Versicherungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
'''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br /> | '''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br /> | ||
'''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br /> | '''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br /> | ||
'''Minijobber'''XXX | '''Minijobber'''XXX<br /> | ||
'''Altersrentenbezieher''' einer Vollrente oder Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben sind ebenfalls versicherungsfrei.<br /> | '''Altersrentenbezieher''' einer Vollrente oder Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben sind ebenfalls versicherungsfrei.<br /> | ||
Version vom 2. Juni 2018, 04:14 Uhr
Versicherungsfreiheit, ohne Antragsstellung, genießen Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts, von geistlichen Genossenschaften.
Studenten sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.
Selbständige können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.
MinijobberXXX
Altersrentenbezieher einer Vollrente oder Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben sind ebenfalls versicherungsfrei.
👁 Siehe auch: Rentenversicherung gesetzliche, Versicherungspflicht
Schlagwort:
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.