Privathaftpflichtversicherung, Kinder: Unterschied zwischen den Versionen

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  Kinder unter 7 Jahren sind schuldunfähig. D.h. Die Eltern sind nicht haftbar zu machen. Nutzen Sie auf aber jeden Fall die Deckungserweiterung "Mitversicherung deliktunfähiger Kinder". So sind Sie auf der sicheren Seite wenn ein Schaden bei Freunden oder Nachbarn entsteht. Die Versicherung  leistet dann Schadenersatz.
  Kinder unter 7 Jahren sind schuldunfähig. D.h. Die Eltern sind nicht haftbar zu machen. Nutzen Sie auf aber jeden Fall die Deckungserweiterung "Mitversicherung deliktunfähiger Kinder". So sind Sie auf der sicheren Seite wenn ein Schaden bei Freunden oder Nachbarn entsteht. Die Versicherung  leistet dann Schadenersatz.


Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen
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Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, deliktunfähige Kinder
Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, deliktunfähige Kinder<br />
 


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Version vom 20. November 2016, 08:14 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, Kinder

Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht. Unverheiratete Kinder sind in der Familienpolice mitversichert. Dies Mitversicherung gilt i.d.R. Bis zum Ende des Studiums oder der ersten Ausbildung. Danach ist ein eigenständiger Vertrag notwendig.

Kinder unter 7 Jahren sind schuldunfähig. D.h. Die Eltern sind nicht haftbar zu machen. Nutzen Sie auf aber jeden Fall die Deckungserweiterung "Mitversicherung deliktunfähiger Kinder". So sind Sie auf der sicheren Seite wenn ein Schaden bei Freunden oder Nachbarn entsteht. Die Versicherung  leistet dann Schadenersatz.

Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen
Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, deliktunfähige Kinder


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