Haftpflichtgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und Eigentum. | |||
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Version vom 20. November 2016, 19:24 Uhr
Haftpflichtgesetz
Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von gefährlichen Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die Gefährdungshaftung.
Diese setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und Eigentum.
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