Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. November 2016, 06:31 Uhr
Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung
Verschuldenshaftung
Bei unerlaubter Handlung oder auch einer Vertragsverletzung seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.
Gefährdungshaftung
Regelt die Schadensersatzpflicht auch wenn kein Verschulden seitens des Versicherungsnehmers vorliegt. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.
Siehe auch: Haftpflichtgesetz
Siehe auch: Gefährdungshaftung
Schlagwort: Haftung, Haftungsarten