Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen
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* die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. | |||
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Version vom 3. September 2019, 06:41 Uhr
Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:
- die Arbeitnehmersparzulage,
falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Einkommensgrenzen: Singles 17.900,00 €, Ehepaare 35.800,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 43,00 €, Ehepaare 86,00 € pro Jahr
- die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen: Singles 25.600,00 €, Ehepaare 51.200,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr
- Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze, maximale Förderung: 175,00 € im Jahr, sowie 185,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300,00 € für jedes nach 2008 geborene Kind Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100,00 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.
Schlagwort: Wohnungsbauprämie
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