Privathaftpflichtversicherung, Mietsachschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. November 2016, 06:48 Uhr
Privathaftpflichtversicherung, Mietsachschaden
Von der Haftung nach ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche die sich auf
- gemietete,
- geleaste,
- gepachtete,
- und geliehene
Sachen beziehen. Hiermit ist also auch die Mietwohnung betroffen.
Die Deckungserweiterung "Mitsachschaden" ermöglicht aber den Einschluss dieser Schadenersatzansprüche. Zu klären ist ob diese Deckung auch für den Urlaub bei einem Hotel- und dem Ferienhausaufenthalt gilt.
Generell ausgeschlossen sind Schadenersatzforderungen wegen
- Abnutzung,
- Verschleiß,
- Einer übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen,
- Wegen Schäden an Elektro- und Gasanlagen,
- wegen Schimmelbefall.
Schlagwort: Mietsachschaden, Mietsachschäden, Deckungserweiterung Privathaftpflichtversicherung