Rentenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, das darüber hinaus erzielt wird, ist kein Beitrag zu bezahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, das darüber hinaus erzielt wird, ist kein Beitrag zu bezahlen.

Version vom 22. August 2020, 08:16 Uhr

XXX Werte ?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, das darüber hinaus erzielt wird, ist kein Beitrag zu bezahlen.


Beitragsbemessungsgrenzen in Euro

Jahr West Ost
ab 01.01.2019 6.700 Euro monatlich 6.150 Euro monatlich
ab 01.01.2018 6.500 Euro monatlich 5.800 Euro monatlich
ab 01.01.2017 6.350 Euro monatlich 5.700 Euro monatlich


Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in Prozent

Jahr Beitragssatz in Prozent
ab 01.01.2018 18,60 %
ab 01.01.2015 18,70 %


Bezugsgrößen in Euro

Jahr West Ost
ab 01.01.2019 3.115 Euro monatlich 2.870 Euro monatlich
ab 01.01.2018 3.045 Euro monatlich 2.695 Euro monatlich
ab 01.01.2017 2.975 Euro monatlich 2.660 Euro monatlich



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