Rentenversicherung gesetzliche, Flexi Rente Beispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Rentner übt nach dem Erreichen seiner Regelaltersgrenze im Dezember 2017 einen Minijob vom 01.01. bis 31.12.2018 mit einem monatlichen Verdienst in Höhe von 450 Euro aus. Neben seinem Arbeitgeber hat er auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von insgesamt 200 Euro bezahlt. Seine Rente wird sich daher zum 01.07.2019 um 4,83 Euro erhöhen.
Ein Rentner übt nach dem Erreichen seiner Regelaltersgrenze im Dezember 2017 einen Minijob vom 01.01. bis 31.12.2018 mit einem monatlichen Verdienst in Höhe von 450 Euro aus. Neben seinem Arbeitgeber hat er auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von insgesamt 200 Euro bezahlt. Seine Rente wird sich daher zum 01.07.2019 um 4,83 Euro erhöhen.
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Version vom 3. Dezember 2018, 09:32 Uhr

Ein Durchschnittsverdiener ist 1952 geboren und erreicht seine Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 6 Monaten. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er 45 Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Nach derzeitigem Stand würde er eine Bruttorente in Höhe von 1.370,25 Euro erhalten. Wird der Rentenbeginn um zwei Jahre nach hinten verschoben und wird weitergearbeitet wie vorher, so erhöht sich die Rente auf 1.602,89 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 17 %.


Eine Rentnerin bezieht eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 950 Euro monatlich. Aufgrund einer Beschäftigung verdient sie 1.510 Euro monatlich dazu, insgesamt im Jahr 18.120 Euro. Unter Berücksichtigung des Freibetrages von 6.300 Euro verbleiben 11.820 Euro. Ein Zwölftel hiervon sind 985 Euro. Davon werden 40 % auf die Rente angerechnet, das sind 394 Euro. Die monatliche Altersrente von 950 Euro vermindert sich um 394 Euro auf 556 Euro.


Eine Rentnerin hatte zum 01.12.2017 die Regelaltersgrenze erreicht. In der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2018 hat sie neben ihrer Rente ein monatliches Arbeitseinkommen in Höhe von 1.545,96 Euro erzielt. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hat sie und ihr Arbeitgeber weiterhin entrichtet, insgesamt 1.735 Euro. Hierdurch erhöht sich ihre Rente zum 01.07.2019 um 16,60 Euro.


Ein Rentner übt nach dem Erreichen seiner Regelaltersgrenze im Dezember 2017 einen Minijob vom 01.01. bis 31.12.2018 mit einem monatlichen Verdienst in Höhe von 450 Euro aus. Neben seinem Arbeitgeber hat er auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von insgesamt 200 Euro bezahlt. Seine Rente wird sich daher zum 01.07.2019 um 4,83 Euro erhöhen.


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