Gebäudeversicherung private, Eigenleistungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Eigenleistungsversicherung leistet bei nachfolgenden Ereignissen, die einen Zahlungsausfall zur Folge haben:'''
'''Die Eigenleistungsversicherung leistet bei nachfolgenden Ereignissen, die einen Zahlungsausfall zur Folge haben:'''


* Krankheit des Versicherungsnehmers
- Krankheit des Versicherungsnehmers<br />
* Unfall des Versicherungsnehmers
- Unfall des Versicherungsnehmers<br />
* Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers
- Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers<br />
 




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'''Krankheit des Versicherungsnehmers:'''
'''Krankheit des Versicherungsnehmers:'''


* Nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Monaten ab Beginn der Krankheit erfolgt die Leistungserbringung.
- Nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Monaten ab Beginn der Krankheit erfolgt die Leistungserbringung.<br />
* Die Zeitraum der Leistungserbringung beträgt maximal 15 Jahre
- Die Zeitraum der Leistungserbringung beträgt maximal 15 Jahre<br />
 





Version vom 26. September 2020, 21:24 Uhr

Der Bau eines Hauses oder der Kauf einer Wohnung wird im Regelfall durch eine Finanzierung der Immobilie ermöglicht. Um die Finanzierung sicherzustellen, wird ein Kreditvertrag vereinbart, der durch monatliche Tilgungsraten bedient wird. Die Tilgung geschieht über einen Zeitraum von mehreren Jahren und wird vom Eigentümer der Immobilie vorgenommen.


Ist die Tilgung der monatlichen Rate aus gesundheitlichen Gründen oder Arbeitslosigkeit des Finanzierungsnehmers nicht mehr möglich so leistet die Eigenleistungsversicherung.


Die Eigenleistungsversicherung leistet bei nachfolgenden Ereignissen, die einen Zahlungsausfall zur Folge haben:

- Krankheit des Versicherungsnehmers
- Unfall des Versicherungsnehmers
- Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers


Leistungsvoraussetzungen der Eigenleistungsversicherung


Krankheit des Versicherungsnehmers:

- Nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Monaten ab Beginn der Krankheit erfolgt die Leistungserbringung.
- Die Zeitraum der Leistungserbringung beträgt maximal 15 Jahre


Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers:

  • Die Auszahlungsdauer beträgt maximal 24 Monate


Ergänzung zur Eigenleistungsversicherung

Als Ergänzung zur Eigenleistungsversicherung empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung.


Schlagwort: Garantieversicherung



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