Reputationspolice: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Mai 2020, 06:30 Uhr
Rufschädigende Meldungen, beispielsweise im Internet, führen ggf. zu Reputationsschäden. Zu Recht fürchten sich die Unternehmen vor Umsatzeinbrüchen. Nicht selten ist die Existenz bedroht. Versicherer bieten hierzu Reputations-Policen an. Anbieter sind Munich Re und neuerdings die Allianz mit der Anti-Skandal-Versicherung.
Der Schutz deckt Umsatzverluste ab und beinhaltet die professionelle Krisenmanagmentberatung. Weitere Verluste können ein fallender Unternehmenswert, fallender Börsenkurs und die Abwanderung von Topmanagern sein.
Schadenbeispiele:
Schlagwort: Rufschädigung
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